Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch im Rahmen eines Anzeigenabrufs – zurückzuweisen,wenn hierfür sachliche Gründe bestehen, eine Anzeige gegen die Ausrichtung des Magazins,ersichtlich gegen Rechte Dritter, ein Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt oder der Abdruck aus anderen Gründen unzumutbar erscheint. Der Nichtabdruck wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Eine Aufbewahrungspflicht des Verlages besteht nur für sechs Monate.

2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die Druckvorlage frei ist von Rechten Dritter und insbes. nicht gegen wettbewerbs- oder urheberrechtliche Vorschriften verstößt. Er stellt den Verlag insoweit bei Inanspruchnahme von dritter Seite frei bzw. ersetzt einen etwaigen Schaden. Eine Verpflichtung des Verlages die Anzeige auf Ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen, besteht nicht.

3. Aufträge für Anzeigen müssen so frühzeitig beim Verlag eingehen, dass diese noch berücksichtigt werden können. Die Verantwortung für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung von Anzeigenvorlagen liegt beim Auftraggeber. Im Falle erkennbar unbrauchbarer oder eingeschränkt brauchbarer Vorlagen wird vom Verlag unverzüglich Ersatz angefordert. Die Qualität der abgedruckten Anzeige wird im Rahmen der durch die Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten gewährleistet.

4. Besondere Platzierungswünsche des Kunden sind verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt wurden. Bei fehlerhaftem Abdruck einer Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige. Dies jedoch nur in dem Ausmaß, wie der Zweck der Anzeige beeinträchtigt war. Ein Ersatzanspruch besteht nicht, wenn der Fehler auf die vom Auftraggeber vorgelegte Druckvorlage zurückzuführen ist und dieser erst beim Druck erkennbar ist.

5. Hat der Verlag die Gestaltung einer Anzeige für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Anzeigenvorlage in anderen Publikationen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verlages zulässig.

6. Kommt der Auftraggeber seiner laufenden Zahlungsverpflichtung länger als zwei Monate nach Rechnungstellung nicht nach oder bestehen begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit, ist der Verlag berechtigt, vom weiteren Abdruck von Anzeigen abzusehen, bis die rückständigen Beträge bezahlt sind. Daneben bleiben die gesetzlichen Rechte (Kündigung, Schadensersatz) unberührt.

7. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person ist oder der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

4/06